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Informationen

Sonstiges

 

Es ist besser, eine Kerze anzuzünden,

als der Dunkelheit zu fluchen.

[Konfuzius]

Verschwiegenheit

Die Verschwiegenheit ist ein zentrales Element einer Psychotherapie. Psychotherapeuten/innen sind zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle anvertrauten Geheimnisse gegenüber allen Dritten verpflichtet (zum Beispiel auch gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, Arbeitgebern, staatlichen Dienststellen, Behörden oder anderen Sozialeinrichtungen). Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Abschluss der Psychotherapie. Die Verpflichtung zu Verschwiegenheit kann nur auf ausdrücklichen Wunsch der/des Patienten/in aufgehoben werden. Weiters kann die Verpflichtung zur Verschwiegenheit nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung entfallen, wenn ein unmittelbarer drohender Schaden für den/die Patienten/in oder andere Menschen verhindert werden soll. Die Verschwiegenheit im Rahmen einer Psychotherapie ist gesetzlich geregelt (vgl. §15 Psychotherapiegesetz).

 

Freiwilligkeit

Jede Psychotherapie basiert auf der freiwilligen Entscheidung der/des Patienten/in. Diese Freiwilligkeit ist entscheidend für den Erfolg einer Psychotherapie und betrifft die prinzipielle Entscheidung für eine Psychotherapie, die freie Wahl des/der Psychotherapeuten/in und die Inhalte, die im Rahmen der Psychotherapie zum Thema werden.

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